Gesetze und Normen – Alles zum Thema elektrische Betriebssicherheit

Die notwendige, wiederkehrende Sicherheitsprüfung von Betriebs- und Arbeitsmitteln, gemäß aktuellen Normen und gültigen Gesetzen ist nach ArbSchG, BetrSichV $14, TRBS 1201 und DGUV V3 & V4 für jedes Unternehmen verpflichtend.

Der Gesetzgeber steht auf der Seite der Unternehmen, die die Arbeitssicherheit ernst nehmen. Sichere Betriebe werden belohnt, andere erhalten Strafen.

Die Betriebssicherheitsverordnung dient dem Schutz der Arbeitnehmer!

Sie regelt die sichere Inbetriebnahme aller Betriebsmittel sowie deren Benutzung und Kontrolle.

Gesetzeslage nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV:

Die Elektroprüfung nach DGUV nicht durchführen zu lassen ist eine Gefahr für die Arbeitssicherheit. Der Gesetzgeber hat sie daher zur Plicht gemacht.

ArbSchG 3 Schutz der Arbeitnehmer.§ 5 Beurteilung Arbeitsbedingungen § 6 Dokumentation.

BetrSichV § 10 Prüfung der Arbeitsmittel, § 11 Aufzeichnungen, § 15 Wiederkehrende Prüfung.

Aus der DGUV Vorschrit 3+4 tür elektrische Anlagen und Betriebsmittel geht die Prüf- und Dokumentationspflicht hervor.

Warum muss geprüft werden?

Laut ArtSchG und BetrSichV sind Geschäftsführer und Vorstände verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und haben für Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen Sorge zu tragen.

Eine Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der DGUV-Vorschriften hat für die Geschäftsführung und Vorstände rechtliche Konsequenzen.

Gefährdungsbeurteilung und Elektroprüfung sind Pflicht!

Bei Arbeitssicherheit gibt es seitens des Gesetzgebers Kontrolle.

Ein Verzicht auf die Elektroprüfung ist kein Kavaliersdelikt- im Gegenteil, es kann zu schweren Unfällen und hohen Sachschäden kommen.

Der Gesetzgeber steht auf der Seite der Unternehmen, die die Arbeitssicherheit ernst nehmen. Sichere Betriebe werden belohnt, andere erhalten Strafen.

Wer die Arbeitssicherheit nicht sicherstellt macht sich laut § 26 Arbeitsschutzgesetz strafbar!

Wer denkt, es passiert schon nichts, handelt fahrlässig.

Im Schadenstall wird geprüft, ob die verpflichtenden Maßnahmen durchgeführt wurden. Ohne Nachweis haftet die Geschäftsleitung selbst für entstandenen Schaden.

Eine gerichtsfeste Dokumentation ist der Beleg für die durchgeführte Prüfung.

Die Betriebssicherheitsverordnung dient dem Schutz der Arbeitnehmer

Sie regelt die sichere Inbetriebnahme aller Betriebsmitel sowie deren Benutzung und Kontrole.

Gesetzeslage nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV:

Die Elektroprüfung nach DGUV nicht durchführen zu lassen ist eine Gefahr für die
Arbeitssicherheit. Der Gesetzgeber hat sie daher zur Plicht gemacht.

ArbSchG 3 Schutz der Arbeitnehmer. § 5 Beurteilung Arbeitsbedingungen § 6 Dokumentation

BetrSichV § 10 Prüfung der Arbeitsmittel, § 11 Aufzeichnungen, § 15 Wiederkehrende Prüfung

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